header-placeholder


image header
image
kofler baerbel gross  1

Menschenrechtsbeauftragte Kofler zum Auslieferungsverfahren von Julian Assange

Mittwoch, den 30. Dezember 2020

Zum Auslieferungsverfahren von Julian Assange erklärte die Beauftragte für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe der Bundesregierung, Bärbel Kofler, heute (30.12.):

" Mit Sorge verfolge ich das Auslieferungsverfahren in Großbritannien gegen Wikileaks-Gründer Julian Assange und die im November schriftlich eingereichten Schlussplädoyers von Anklage und Verteidigung. 

Menschenrechtliche und humanitäre Aspekte einer möglichen Auslieferung dürfen nicht übersehen werden. Der körperliche und psychische Gesundheitszustand von Julian Assange muss bei der Entscheidung über die Auslieferung in die USA unbedingt Berücksichtigung finden. Großbritannien ist hierbei an die Europäische Menschenrechtskonvention gebunden, auch mit Blick auf das mögliche Strafmaß und die Haftbedingungen. 

Ich werde den Fall daher weiter aufmerksam verfolgen. 

Hintergrund:

Die USA fordern auf der Grundlage des US-britischen Auslieferungsabkommens die Überstellung des Wikileaks-Gründers Julian Assange. Im Falle der Auslieferung droht ihm laut Anklageschrift eine mehrfach lebenslängliche Haftstrafe. 

Assange befindet sich seit September 2019 in Auslieferungshaft im Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh in London. In dem bei der britischen Justiz in erster Instanz vor dem Westminster Magistrates Court anhängigen Auslieferungsverfahren ist die Urteilsverkündung für den 4. Januar 2021 vorgesehen.  
Die unterliegende Partei kann gegen die Entscheidung des Gerichts binnen 28 Tagen nach dem Urteil vor dem Appeal Court Berufung einlegen. Sollte ein Berufungsprozess stattfinden, könnte die unterlegene Partei im Anschluss den britischen Supreme Court anrufen. Nach Ausschöpfung aller innerstaatlichen Rechtsmittel kann der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) angerufen werden. 

Als australischer Staatsbürger wird Julian Assange gemäß Wiener Übereinkommen über Konsularische Beziehungen ausschließlich von seinem Heimatland Australien konsularisch betreut. Die Bundesregierung verfügt daher nicht über eigene Erkenntnisse zu den Haftbedingungen und dem Gesundheitszustand von Julian Assange.